Fragen zur Finanzierung

Tiefenpsychologisch fundierte und psychoanalytische Einzel- sowie Gruppentherapie können als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und der privaten Krankenversicherungen durchgeführt werden.


In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt eine Antragstellung über den Therapeuten, dabei ist bei tiefenpsychologisch fundierter Therapie, die in der Regel an 1-2 Terminen/Woche stattfindet, eine Behandlung bis zu 100 Sitzungen, bei analytischer Therapie, die an 2-4 Terminen/Woche durchgeführt wird, bis zu 300 Sitzungen als Kassenleistung möglich. Bei Gruppentherapien ist von einer Behandlungsdauer von einem Jahr und länger mit einer Sitzung in der Woche auszugehen.

 

Auch bei Beihilfe und i.d.R. auch bei privater Krankenversicherung sind Antragsverfahren erforderlich, die individuell mit mir besprochen werden können. Auch eine Selbstfinanzierung ist möglich.